Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2010/07/0172

Rechtssatz

Eine Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen nach Paragraph 116, MinroG 1999 nimmt auf die in Paragraph eins, OÖ NatSchG 2001 angeführten Schutzgüter nicht Bedacht und eine naturschutzbehördliche Bewilligung nicht vorweg. Aus einer solchen Bewilligung nach dem MinroG 1999 kann daher nicht geschlossen werden, dass die Beeinträchtigung von durch das OÖ NatSchG 2001 erfassten Schutzgütern weniger schwer zu gewichten sei als die Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens.