Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2011

Geschäftszahl

2010/07/0167

Rechtssatz

Die Verrohrung eines wasserführenden Grabens stellt eine wasserbauliche Anlage dar. Die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse sind von einem wasserbautechnischen Amtssachverständigen zu beurteilen.