Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2010/07/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0138 E 27. November 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Aus der Formulierung des Paragraph 12, AgrVG ergibt sich, dass keine wörtliche Protokollierung des Vorbringens der Parteien vorgesehen ist; das Protokoll muss aber die wesentlichsten Vorkommnisse der Verhandlung beurkunden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/07/0160