Verwaltungsgerichtshof
24.03.2011
2010/07/0155
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 7
(hier ohne den Beisatz über die Indizwirkung des Wasserbuchbescheides)
Eine Eintragung im Wasserbuchbescheid ist rein deklaratorisch; sie ist daher nicht geeignet, eine Verbindung zwischen einem Wasserbenutzungsrecht und einer Liegenschaft bzw Betriebsanlage zu begründen, sie kann aber, da der Wasserbuchbescheid auf dem Bewilligungsbescheid beruht, ein Indiz dafür sein, mit welcher Liegenschaft oder Anlage ein Wasserrecht verbunden ist.