Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2011

Geschäftszahl

2010/07/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 4

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.