Verwaltungsgerichtshof
24.03.2011
2010/07/0155
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 4
Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.