Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0116 E 20. Oktober 1992 RS 5

Stammrechtssatz

Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von Paragraph 66, Absatz 2, AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).