Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0147
GRS wie 90/08/0116 E 20. Oktober 1992 RS 5
Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von Paragraph 66, Absatz 2, AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).