Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0147

Rechtssatz

Ein Neuregulierungsverfahren nach dem Stmk EinforstungsLG 1983 ist ergebnisoffen, dh die Behörde hat die ihrer Ansicht nach geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen wirtschaftlichen Ausnutzung der Nutzungsrechte zu treffen und ist diesbezüglich auch nicht an Anträge von Verfahrensparteien gebunden.