Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0147
Ein Neuregulierungsverfahren nach dem Stmk EinforstungsLG 1983 ist ergebnisoffen, dh die Behörde hat die ihrer Ansicht nach geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen wirtschaftlichen Ausnutzung der Nutzungsrechte zu treffen und ist diesbezüglich auch nicht an Anträge von Verfahrensparteien gebunden.