Verwaltungsgerichtshof
17.02.2011
2010/07/0128
GRS wie 2003/07/0141 E 8. Juli 2004 RS 4
(hier nur 1. Satz)
Ein Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Absatz 2, dieser Bestimmung.