Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2011

Geschäftszahl

2010/07/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0141 E 8. Juli 2004 RS 4

(hier nur 1. Satz)

Stammrechtssatz

Ein Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Absatz 2, dieser Bestimmung.