Verwaltungsgerichtshof
22.03.2012
2010/07/0115
Ein Schreiben an die BH, das seinem Wortlaut zufolge allein "im Sinne des Forstgesetzes 1975" erfolgt und nur in Kopie an die zuständige Gemeinde ergeht, ist nicht als Anzeige im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, OÖ Alm- KulturflächenschutzG 1999 anzusehen.