Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2012

Geschäftszahl

2010/07/0115

Rechtssatz

Ein Schreiben an die BH, das seinem Wortlaut zufolge allein "im Sinne des Forstgesetzes 1975" erfolgt und nur in Kopie an die zuständige Gemeinde ergeht, ist nicht als Anzeige im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, OÖ Alm- KulturflächenschutzG 1999 anzusehen.