Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2011

Geschäftszahl

2010/07/0106

Rechtssatz

Wird mit dem angefochtenen Bescheid keine positive bzw. negative Feststellung von Gemeindegut getroffen, sondern der Feststellungsantrag der Agrargemeinschaft abgewiesen, so wird mit diesem Bescheid keine Feststellung dahingehend getroffen, dass das Regulierungsgebiet der Agrargemeinschaft aus agrargemeinschaftlichen Grundstücken nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, Tir FlVfLG 1996 besteht vergleiche E 19. November 2002, 2001/12/0113).