Verwaltungsgerichtshof
23.02.2012
2010/07/0084
Grundsätzlich kann die Heranziehung eines fremden Gutes in jenen Fällen nicht als erforderlich angesehen werden, in denen das eigene Gut ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand den angestrebten Zweck erfüllen kann vergleiche E 29. April 1954, 3055/52).
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070084.X04