Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2012

Geschäftszahl

2010/07/0084

Rechtssatz

Ungeachtet des Umstandes, dass die Bezugsberechtigte der Quelle gegen den Bewilligungsbescheid nicht Berufung erhoben hat, sind auch ihre Rechte - ebenfalls wasserrechtlich geschützte Rechte iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 - zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070084.X01