Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2012

Geschäftszahl

2010/07/0076

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, wonach bei der Abtretung einer Liegenschaft im Rahmen einer Spaltung das Eigentum an einer sich auf einer anderen Liegenschaft befindenden Wassernutzungsanlage dem Eigentümer der abzuspaltenden Liegenschaft zukommen solle, obwohl die Wassernutzungsanlage weder als Superädifikat errichtet wurde noch Zugehör zu einem Baurecht ist, ist rechtlich irrelevant, da die zwingende Bestimmung des Paragraph 297, ABGB durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden kann vergleiche E 17. Dezember 2008, 2007/07/0160; E 14. Mai 1997, 97/07/0012).