Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2011

Geschäftszahl

2010/07/0074

Rechtssatz

Das Ende der Qualifikation agrargemeinschaftlicher Grundstücke als Gemeindegut kann nur durch eine Hauptteilung (oder einen einer Hauptteilung gleichzuhaltenden Akt, bei dem es ebenfalls zu einer Vermögensauseinandersetzung zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde kommt) eintreten vergleiche E VfGH 11. Juni 2008, VfSlg 18446 aus 2008,).