Verwaltungsgerichtshof
17.06.2010
2010/07/0028
Ein im Hochwasserabflussbereich "aufgeständerter" LKW-Container ist als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 zu qualifizieren, da eine Entfernung aus diesem Bereich nicht unverzüglich möglich ist vergleiche E 31. März 1977, 2863/76, wonach das Aufstellen eines nicht fahrbereiten Autobusses im Hochwasserabflussbereich fließender Gewässer als eine Anlage iSd Paragraph 38, WRG 1959 gewertet wurde).