Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2010

Geschäftszahl

2010/07/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0060 E 29. Juni 1995 VwSlg 14284 A/1995 RS 2 (hier Nadelbaumhecke)

Stammrechtssatz

Eine am Ufer eines Flusses angelegte Christbaumkultur ist als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG zu beurteilen; unter "Anlage" muß nämlich alles verstanden werden, was durch die Hand des Menschen angelegt wird (Hinweis E 11.6.1991, 90/07/0107). Auch eine planmäßig angelegte Baumkultur ist vor dem Hintergrund dieses Anlagenbegriffes als Anlage iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG zu verstehen.