Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2013

Geschäftszahl

2010/07/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2465/76 E 31. März 1977 VwSlg 9290 A/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Die Notwendigkeit der Enteignung ergibt sich einerseits daraus, dass das durch ein Zwangsrecht zu belastende Grundstück für die Durchführung des Projektes zur technisch und wirtschaftlich einwandfreien Ausübung des Wasserrechtes erforderlich ist, andererseits dass der für das Projekt erforderliche Grund nicht auf andere Weise als durch ein Zwangsrecht zu beschaffen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070026.X04