Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2013

Geschäftszahl

2010/07/0026

Rechtssatz

Eine Zwangsrechtsbegründung im Sinn der Paragraphen 60 und 63 WRG 1959 ist zulässig, wenn und soweit es notwendig ist, Privatrechte zu entziehen, um einem Gebot des allgemeinen Besten zu entsprechen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070026.X02