Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2011

Geschäftszahl

2010/07/0022

Rechtssatz

Wurde in einem rechtskräftig gewordenen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid als Sicherheitsleistung die Vorlage eines Bankhaftbriefes bis zu einem bestimmten Datum vorgeschrieben und angeordnet, dass vor dem nachweislichen Einlangen der Bankgarantie bei der Beh nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden darf, dann ist die Beh auch dann zur Vollstreckung dieser Vorschreibung berechtigt, wenn der Bewilligungsinhaber von der Bewilligung noch keinen Gebrauch gemacht hat.