Verwaltungsgerichtshof
13.10.2011
2010/07/0022
Wurde in einem rechtskräftig gewordenen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid als Sicherheitsleistung die Vorlage eines Bankhaftbriefes bis zu einem bestimmten Datum vorgeschrieben und angeordnet, dass vor dem nachweislichen Einlangen der Bankgarantie bei der Beh nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden darf, dann ist die Beh auch dann zur Vollstreckung dieser Vorschreibung berechtigt, wenn der Bewilligungsinhaber von der Bewilligung noch keinen Gebrauch gemacht hat.