Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2013

Geschäftszahl

2010/07/0012

Rechtssatz

Was unter öffentlichen Interessen (iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959) zu verstehen ist, ergibt sich aus der beispielhaften Aufzählung in Paragraph 105, Absatz eins, WRG 1959.