Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2013

Geschäftszahl

2010/07/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0022 E 14. Juni 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 über dieses Verlangen (Hinweis auf E 22.4.1986, 86/07/0001), sodass im vorliegenden Fall die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid erlassen durfte, ohne dass noch über das vom Bfr nach Ergehen des erstinstanzlichen Bescheides gestellte Bewilligungsansuchen entschieden war.