Verwaltungsgerichtshof
10.11.2011
2010/07/0008
GRS wie 2006/07/0038 E 13. Dezember 2007 RS 8
Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des Paragraph 39, WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.