Verwaltungsgerichtshof
09.11.2011
2010/06/0214
GRS wie 2007/06/0337 E 1. April 2008 RS 3
Was die Abstandsfrage anlangt, kommt der Beschwerdeführerin zwar ein Nachbarrecht zu, aber nur soweit ihr Grundstück betroffen sein kann. Zur Frage, ob die Gebäude auf dem Bauplatz untereinander oder zu anderen Grenzen ausreichende Abstände einhalten, hat sie daher kein Mitspracherecht.