Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2010

Geschäftszahl

2010/06/0155

Rechtssatz

Befindet sich die Zufahrt auf dem zu bebauenden Areal, ist sie Teil des Bauvorhabens. Dem Nachbarn kommt ein Mitspracherecht zu den durch den Fahrzeugverkehr auf diesem Weggrundstück hervorgerufenen Immissionen zu (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/06/0094, und E vom 28. Februar 2006, 2005/06/0147).