Verwaltungsgerichtshof
13.10.2010
2010/06/0155
Befindet sich die Zufahrt auf dem zu bebauenden Areal, ist sie Teil des Bauvorhabens. Dem Nachbarn kommt ein Mitspracherecht zu den durch den Fahrzeugverkehr auf diesem Weggrundstück hervorgerufenen Immissionen zu (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/06/0094, und E vom 28. Februar 2006, 2005/06/0147).