Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2010

Geschäftszahl

2010/06/0074

Rechtssatz

Dem Nachbarn kommt ein Recht auf Einhaltung der nach dem Bebauungsplan zulässigen Gebäudehöhe zu, weiters auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der Abstandsbestimmungen.