Verwaltungsgerichtshof
31.01.2012
2010/05/0212
GRS wie 92/02/0157 E 21. Oktober 1992 RS 1
Daß aus den der belangten Behörde vorliegenden Ermittlungsergebnissen auch andere Schlüsse, als sie von der belangten Behörde gezogen wurden, gezogen werden könnten, macht die Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.