Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2013

Geschäftszahl

2010/05/0202

Rechtssatz

Für den Eintritt der Präklusion müssen im Großverfahren die Voraussetzungen der Paragraph 9, UVPG 2000 in Verbindung mit Paragraphen 44 a und 44 b AVG erfüllt sein.