Verwaltungsgerichtshof
12.06.2012
2010/05/0201
GRS wie 2005/05/0072 E 21. September 2007 VwSlg 17275 A/2007 RS 1 (hier: nur erster Satz)
Dem Nachbarn ist zur Frage der Berechtigung des Bauwerbers zur Stellung eines Bauansuchens kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht eingeräumt (s Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 317). Ein subjektiv-öffentliches Recht im Zusammenhang mit der Frage, wer die Einreichpläne für die Bauwerber unterschrieben hat sowie ob dieser überhaupt über eine entsprechende Vollmacht verfügt hat, steht ihm umso weniger zu.