Verwaltungsgerichtshof
16.03.2012
2010/05/0182
Vor Erlassung eines Abbruchauftrages ist zu prüfen, ob eine Baubewilligung erteilt werden könnte. Die Frage der Bewilligungsfähigkeit ist nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bauauftrages zu prüfen (Hinweis E vom 31. März 2005, 2004/05/0014).