Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2012

Geschäftszahl

2010/05/0182

Rechtssatz

Vor Erlassung eines Abbruchauftrages ist zu prüfen, ob eine Baubewilligung erteilt werden könnte. Die Frage der Bewilligungsfähigkeit ist nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bauauftrages zu prüfen (Hinweis E vom 31. März 2005, 2004/05/0014).