Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.08.2012

Geschäftszahl

2010/05/0170

Rechtssatz

Die Einschränkung eines Beseitigungsauftrages auf einen Teil einer baulichen Anlage setzt rechtliche und tatsächliche Teilbarkeit voraus.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/05/0021