Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2011

Geschäftszahl

2010/05/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/05/0169 E 16. Juni 1992 RS 3

(hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Bei mehreren wirksamen Arten der Gebrechensbehebung muß dem Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit gegeben sein (Hinweis E 16.11.1970, 609/69). Ausschlaggebend ist allein der Erfolg der Gebrechensbehebung.