Verwaltungsgerichtshof
11.10.2011
2010/05/0152
GRS wie 89/05/0169 E 16. Juni 1992 RS 3
(hier: nur der erste Satz)
Bei mehreren wirksamen Arten der Gebrechensbehebung muß dem Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit gegeben sein (Hinweis E 16.11.1970, 609/69). Ausschlaggebend ist allein der Erfolg der Gebrechensbehebung.