Verwaltungsgerichtshof
15.05.2012
2010/05/0141
Beim Baubewilligungsverfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren. Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen, insbesondere in den Baubeschreibungen, dargestellte Projekt und der dort zum Ausdruck gebrachte Bauwille des Bauwerbers (Hinweis E vom 15. November 2011, 2008/05/0227, mwN).