Verwaltungsgerichtshof
30.04.2013
2010/05/0137
Ein allgemeines subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Wahrung des Licht- und Sonneneinfalles ist, abgesehen von Abstands- und Höhenbestimmungen, nicht vorgesehen (Hinweis E vom 16. September 2009, 2007/05/0189, mwH.).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2010/05/0140