Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2013

Geschäftszahl

2010/05/0137

Rechtssatz

Ein allgemeines subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Wahrung des Licht- und Sonneneinfalles ist, abgesehen von Abstands- und Höhenbestimmungen, nicht vorgesehen (Hinweis E vom 16. September 2009, 2007/05/0189, mwH.).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/05/0140