Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2012

Geschäftszahl

2010/05/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0241 E 4. März 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Den Nachbarn im baurechtlichen Verfahren kommt auch hinsichtlich einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2 und Paragraph 48, NÖ BauO 1996 ein Mitspracherecht hinsichtlich der vom Vorhaben zu erwartenden Immissionen zu (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 2006, Zl. 2005/05/0327).