Verwaltungsgerichtshof
16.03.2012
2010/05/0090
GRS wie 2007/05/0037 E 27. Mai 2008 RS 3
Ob in Erfüllung eines baupolizeilichen Auftrages in Bestandrechte eingegriffen wird, ist aber baurechtlich irrelevant. Der Eigentümer der vom Bauauftrag erfassten baulichen Anlage muss allenfalls die Durchführbarkeit der entsprechenden Maßnahmen gerichtlich durchsetzen (Hinweis auf Moritz, BauO für Wien2, Seite 343).