Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2012

Geschäftszahl

2010/05/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0037 E 27. Mai 2008 RS 3

Stammrechtssatz

Ob in Erfüllung eines baupolizeilichen Auftrages in Bestandrechte eingegriffen wird, ist aber baurechtlich irrelevant. Der Eigentümer der vom Bauauftrag erfassten baulichen Anlage muss allenfalls die Durchführbarkeit der entsprechenden Maßnahmen gerichtlich durchsetzen (Hinweis auf Moritz, BauO für Wien2, Seite 343).