Verwaltungsgerichtshof
16.03.2012
2010/05/0090
GRS wie 91/06/0035 E 27. Juni 1991 RS 1
Es obliegt dem Verpflichteten, die tatsächliche Undurchführbarkeit einer Leistung darzutun, um die Verhängung einer Zwangsstrafe zu verhindern.