Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2012

Geschäftszahl

2010/05/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0302 E 10. September 2008 RS 7

Stammrechtssatz

Der Einwand, durch das Bauvorhaben werde die Zufahrtsmöglichkeit der Beschwerdeführer zu ihrer Liegenschaft behindert, ist kein öffentlich-rechtlicher, sondern ein privat-rechtlicher (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 18. März 2004, Zl. 2001/05/1102).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2010050044.X05