Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2012

Geschäftszahl

2010/04/0143

Rechtssatz

Emissionen der bereits genehmigten Anlage, die in keinem Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen und nicht durch sie bewirkt werden, sind nicht Gegenstand des Verfahrens zu deren Genehmigung.