Verwaltungsgerichtshof
14.03.2012
2010/04/0143
Ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot nach Paragraph 364 c, ABGB macht verbotswidrige Verfügungen unwirksam und gibt unter Umständen einen Löschungsanspruch gegen Dritte. Die Dinglichkeit wirkt sich somit in der Absolutheit des Rechtes aus. Für diese Rechtsstellung, aus der allein jedoch keine Nutzungsrechte an der Sache erfließen, gewährt die GewO 1994 jedoch keinen Schutz; dieses Recht ist daher kein dingliches Recht iSd Paragraph 75, Absatz 2, GewO 1994, das eine Nachbarstellung begründet.