Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2014

Geschäftszahl

2010/04/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/04/0052 E 21. Jänner 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens können etwa dadurch notwendig werden, dass im Berufungsverfahren neue Tatsachen behauptet werden, mit denen sich die Behörde sachkundig auseinandersetzen muss.