Verwaltungsgerichtshof
21.01.2014
2010/04/0078
GRS wie 2010/04/0052 E 21. Jänner 2014 RS 2
Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens können etwa dadurch notwendig werden, dass im Berufungsverfahren neue Tatsachen behauptet werden, mit denen sich die Behörde sachkundig auseinandersetzen muss.