Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2014

Geschäftszahl

2010/04/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0062 E 26. September 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die bloße Zustellung des Bescheides wird die Parteistellung und Berufungslegitimation nicht begründet.