Verwaltungsgerichtshof
02.02.2012
2010/04/0048
Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der Gewerberechtsnovelle 2002 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2002,) weisen auf die Möglichkeit der Behörde hin, ein Gutachten der zuständigen Wirtschaftskammergliederung "zur Frage der Erbringung des Befähigungsnachweises einzuholen" (1117 BlgNR römisch 21 . GP, 88). Allerdings sind nach den Erläuternden Bemerkungen auch im Fall der Vorlage eines positiven Gutachtens "die Schlüssigkeit des Gutachtens und die Vollständigkeit der hiefür herangezogenen Unterlagen und Belege zu prüfen" (1117 BlgNR römisch 21 . GP, 77).