Verwaltungsgerichtshof
21.10.2011
2010/03/0165
Vom Inhaber eines Waffenpasses, der seine Waffe führt, muss verlangt werden, sich in einer Konfliktsituation eine entsprechende Übersicht vor Abgabe eines Schusses zu verschaffen, ob nicht eine Gefahrenabwehr durch bereits anwesende Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Gange ist.
ECLI:AT:VWGH:2011:2010030165.X06