Verwaltungsgerichtshof
21.10.2011
2010/03/0165
Bezüglich des von der Verwaltungsbehörde festzustellenden maßgebenden Sachverhalts vergleiche Paragraph 37, AVG) besteht keine Bindung an die von einem Strafgericht in einem freisprechenden Urteil getroffenen Feststellungen.
ECLI:AT:VWGH:2011:2010030165.X04