Verwaltungsgerichtshof
19.04.2012
2010/03/0108
Die Lösung der Frage, ob bei Überlassung eines Fahrzeuges samt Lenker ein Frachtvertrag oder ein gemischter Vertrag, zusammengesetzt aus Fahrzeugmiete und Arbeitnehmerüberlassung (Lohnfuhrvertrag), vorliegt, ist mitunter schwierig und wird nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt (Hinweis Urteil des OGH vom 17. November 1987, 4 Ob 592/87, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2012:2010030108.X04