Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2012

Geschäftszahl

2010/03/0095

Rechtssatz

Paragraph 14, Absatz 2, KflG 1999 stellt ausdrücklich auf die "gefährdete Linie" ab, nicht aber auf Teile der Linie oder das Gesamtunternehmen (Hinweis E vom 25. März 2009, 2008/03/0090).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/03/0096