Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2012

Geschäftszahl

2010/03/0001

Rechtssatz

Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass die RFMVO 2009 gemäß Paragraph 36, in Verbindung mit Paragraph 120, Absatz eins, Ziffer 4, TKG 2003 von der zuständigen Behörde und im Übrigen unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2007 Amtsblatt 2007 L 344, S 65ff, erlassen wurde.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/03/0003

2010/03/0002