Verwaltungsgerichtshof
24.02.2012
2010/02/0122
GRS wie 91/02/0065 E 23. Oktober 1991 RS 2
Die Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2010/02/0124 E 24. Februar 2012
2010/02/0123 E 24. Februar 2012