Verwaltungsgerichtshof
19.09.2012
2010/01/0047
Soweit der Einbürgerungswerber die analoge Anwendung des Paragraph 45, Absatz 4, NAG mit dem Ergebnis einfordert, dass Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Einbürgerungswerbers in die im Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 3, StbG genannte Zeitspanne nicht einzurechnen seien, setzt er sich über die vom Gesetzgeber (für die Erlangung der Staatsbürgerschaft) gewollte Beschränkung des maximal zulässigen, nach Motiv und Zweck nicht differenzierenden, Aufenthalts eines Verleihungswerbers im Ausland hinweg. Es ist nicht erkennbar, dass die Bestimmung des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 3, StbG im Sinne der Behauptung des Einbürgerungswerbers unvollständig bzw. ergänzungsbedürftig wäre; die vom Einbürgerungswerber angenommene Gesetzeslücke liegt somit nicht vor.