Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2011

Geschäftszahl

2009/17/0172

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0100 E 30. September 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die Aufhebung des ein Verfahren abschließenden Bescheides durch den VwGH, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmswerber erfolglos begehrt wurde, tritt iSd Paragraph 42, Absatz 3, VwGG Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens gegen den die Wiederaufnahme ablehnenden angefochtenen Bescheid ein (Hinweis B 21.10.1968, 1053/68, VwSlg 7425 A/1968 ua).